Teilnahmebdingungen und Widerrufsbelehrung
Die Teilnahmebedingungen wurden so überarbeitet, dass sie hoffentlich besser zu verstehen sind. Der Punkt innerhalb von Wörtern soll lange Worte visuell trennen. So können Menschen, die nicht gut lesen können, lange Begriffe besser erfassen.
Hinweis: Für die Abrechnung werden die Daten automatisiert verarbeitet, also digital erfasst und gespeichert.
1. Allgemeines
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Angebote der Volkshochschule (vhs), auch für digitale Angebote.
(2) Für Studienreisen (Fahrten) und Exkursionen ist die vhs Vermittlerin. Diese Angebote werden nur über Dritte erbracht.
(3) Die Anmeldung oder Kündigung muss in Textform (analog oder digital) erfolgen. Folgende Angaben werden gebraucht:
Kursnummer
Kurstitel
Datum Kursbeginn
Vorname und Name Teilnehmer*in
Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort)
Telefonnummer
(4) Anmeldungen für Angebote in den Arbeitsstellen können direkt dort schriftlich erfolgen oder gehen schriftlich an die vhs.
(5) Wenn von „Kurs“ gesprochen wird, sind alle Angebote gemeint.
(6) Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Angebot zu besuchen. Ausnahmen sind gekennzeichnet.
(7) Eine Unterrichtsstunde (Ustd.) oder Unterrichtseinheit (UE) hat 45 Minuten.
(8) An gesetzlichen Feiertagen bleibt die vhs geschlossen. Ausnahmen sind benannt. In den Schulferien findet keine Beratung z.B. für Deutschangebote oder AZAV-Maßnahmen statt.
(9) Die vhs hat Angebote im ganzen Landkreis. Nicht alle Räume sind barrierefrei. Melden Sie sich bitte vorher bei der vhs, wenn Sie einen barrierefreien Zugang brauchen.
(10) Die vhs ist Gast in anderen Häusern. Bitte verlassen Sie die Räume so, wie Sie diese vorfinden möchten.
(11) Wir freuen uns über Ideen, Lob, Beschwerden und Kritik. Schicken Sie eine E-Mail an vhs@kreis-ni.de oder nutzen Sie das Formular auf unserer Webseite.
(12) Die Sprache der Verträge ist deutsch.
2. Der Vertrag und die Teilnahmebescheinigung
(1) Die Ankündigungen und die Kursbeschreibungen sind unverbindlich.
(2) Der Vertrag mit der vhs wird abgeschlossen, wenn die vhs nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht oder wenn die vhs den Vertragsabschluss bestätigt.
(3) Online-Anmeldung
Die Angebote sind auf www.vhs-nienburg.de zu sehen. Dort können Sie sich direkt online anmelden. Sie erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt später.
(4) Anmeldung per Post oder per E-Mail
Karten zur Anmeldung finden Sie im gedruckten Programm, im Haus der vhs in Nienburg, bei den Arbeitsstellenleitungen und auf unserer Webseite. Schicken Sie diese oder einen Brief oder eine Postkarte an die vhs, Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg oder ein Fax an 05021/967-639 oder eine E-Mail mit allen Informationen (siehe 1.3) an vhs@kreis-ni.de
(5) Ausnahmen bei der Anmeldung
- Es gibt Angebote ohne Anmeldung. Das steht direkt in der Kursbeschreibung.
- Für manche Angebote gibt es andere Formulare. Diese sind auf der Webseite der vhs oder liegen zusammen mit Infomaterialien der vhs aus.
- Anmeldungen für Prüfungen oder Lehrgänge (zum Beispiel AZAV-Maßnahmen) sind nur in der vhs möglich. Bitte beachten Sie die Zeiten für Beratung und die Öffnungszeiten der vhs.
(6) Teilnahmebescheinigungen kosten 5,- €. Sie werden auf Wunsch und erst nach Zahlung ausgestellt. Es gibt Angebote, bei denen Sie automatisch eine Bescheinigung erhalten.
(7) Bereits ausgestellte Bescheinigungen können nur noch einmal ausgestellt werden, wenn die Daten durch gesetzliche Vorgaben noch gespeichert sind. Sie kosten 5,- €.
3. Wer schließt den Vertrag?
(1) Die Person, die die Anmeldung für sich oder Dritte vornimmt, schließt den Vertrag mit der vhs (siehe 3.2) und ist Vertragspartner*in. Wenn Dritte angemeldet werden, muss die anmeldende Person der vhs deren Vor- und Nachnamen benennen.
(2) Alle Regelungen gelten für die Person, die den Vertrag abschließt und für die teilnehmende Person.
(3) Die vhs darf die Teilnahme einer Person von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Wenn vorher eine Teilnahmekarte oder Eintrittskarte ausgestellt wird, muss diese zum Angebot mitgebracht werden. Ist die Karte nicht vorhanden, kann die teilnehmende Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die bereits gezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
4. Gebühr, Ermäßigung, Termin
(1) Für alle Informationen zum Angebot (Gebühr, Zusatzkosten, Termin, Dauer) gilt das Datum der Anmeldung. Die Teilnahme an Prüfungen kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
(2) Sie können die Kursgebühr durch eine Einzugsermächtigung oder durch Überweisung bezahlen. Die Kursgebühr kann nicht bei der Kursleitung bezahlt werden. Die gesamte Gebühr soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Es gibt keine zusätzliche Erinnerung oder Aufforderung. Kommt der Vertrag nicht zustande, wird die bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet. Wenn Sie an einzelnen Terminen nicht teilnehmen, gibt es für diese Termine keine anteilige Erstattung.
(3) Bei Zahlung per Lastschrift müssen Sie pro Anmeldung jeweils eine eigene Einzugsermächtigung ausstellen. Überweisen können Sie die Gebühr auf das Konto des Landkreises Nienburg / Weser bei der Kreissparkasse Nienburg:
IBAN DE21 2565 0106 0000 3003 84
BIC NOLADE21NIB
(4) Zusatzkosten (zum Beispiel für Material oder/und Lebensmittel), die nicht in der Gebühr enthalten sind, bezahlen Sie in bar bei der Kursleitung.
(5) Angebote mit Abendkasse sind eine Ausnahme. Bei Angeboten mit Abendkasse muss die Gebühr bar vor Ort bezahlt werden. Eine Anmeldung ist dann nicht erforderlich. Bitte lesen Sie die Ankündigung genau.
(6) Mit einer Ehrenamtskarte oder einer JuLeiCa erhalten Sie eine Ermäßigung von 50 % auf die Gebühr (nicht aber auf die Zusatzkosten, siehe 4.7), wenn Sie diese vor Kursbeginn vorlegen.
(7) Zusatzkosten, Material- oder Lebensmittelkosten können nicht ermäßigt werden.
(8) Kurse mit Zertifikat (z.B. Lehrgänge), Angebote mit bereits ermäßigter Gebühr und Bildungsurlaube (BU) können nicht ermäßigt werden.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Person das Angebot leitet, auch wenn diese in der Ankündigung genannt wird.
(2) Ort und Zeit von Präsenzangeboten können durch die vhs aus einem sachlichen Grund in einem zumutbaren Umfang geändert werden.
(3) Eine Präsenzveranstaltung kann durch die vhs aus sachlichem Grund online oder hybrid durchgeführt werden. Die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, kann in dem Fall den Vertrag kündigen.
(4) Beim Ausfall einzelner Unterrichtseinheiten oder Kurstage können diese nachgeholt werden (z.B. bei Erkrankung der Kursleitung oder höherer Gewalt). Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Gebühren werden bei Ausfall anteilig erstattet.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Es müssen sich – wenn nicht anders angegeben – mindestens 7 Personen für ein Angebot anmelden.
(2) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Gebühr wird in dem Fall anteilig erstattet.
(3) Die vhs informiert die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat und erstattet eine ggf. vorab gezahlte Gebühr.
(4) Die vhs kann den Vertrag kündigen, wenn die Gebühr für das Angebot nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beginn eingegangen und eine Fristsetzung zur Zahlung erfolgt ist.
(5) Die vhs kann den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 314 BGB kündigen.
Wichtige Gründe sind:
- Verhalten, dass der Kursgemeinschaft schadet, insbesondere Störungen durch Lärm oder Geräusche sowie querulantisches Verhalten trotz vorheriger Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Leitung des Angebots,
- Ehrverletzungen aller Art
- Diskriminierungen
- Missbrauch des Angebots für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder Agitationen (Beeinflussungen) aller Art,
- beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung können Personen auch von einzelnen Veranstaltungseinheiten ausgeschlossen werden. Die vhs hat auch bei Ausschluss oder Kündigung aus wichtigem Grund Anspruch auf vollständige Zahlung der Gebühr.
7. Kündigung und Rücktritt durch die Person, die die Anmeldung ausgefüllt hat; Fristen
(1) Ist das (Lern-)Ziel des Angebots durch einen Mangel gefährdet, hat die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, die vhs über die oben genannten Kontaktdaten (siehe 2.4) darauf hinzuweisen. Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, kann die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Der Vertrag kann wegen unzumutbarer organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) gekündigt werden. In diesem Fall ist die Gebühr anteilig zu bezahlen.
(3) In der Gebühr enthaltene Materialien sind auf Kosten der Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, zurückzusenden. Oder: Materialien müssen bezahlt und können behalten werden.
(4) Rücktritte und Kündigungen müssen in Textform und fristgerecht (siehe 7.8) erfolgen.
(5) Das Fernbleiben vom Angebot ist weder Rücktritt noch Kündigung.
(6) Die Erklärung von Rücktritt oder Kündigung bei Leitungen des Angebots sind unwirksam.
(7) Über Ausnahmen in besonderen Härtefällen entscheidet die vhs-Leitung.
(8) Fristen zu Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag
- grundsätzlich: bis 3 Arbeitstage vor Beginn
- bei Angeboten mit Getränken oder Lebensmitteln: bis 5 Arbeitstage vor Beginn
- bei Angeboten am Wochenende (WOE): bis 5 Arbeitstage vor Beginn
- bei Bildungsurlauben: bis 10 Arbeitstage vor Beginn.
(9) Die volle Gebühr und alle Zusatzkosten werden fällig, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.
(10) Abweichende Abmeldefristen sind im Angebot benannt. Bei Nichteinhaltung der Fristen wird die volle Gebühr mit allen Zusatzkosten fällig.
8. Schadensersatzansprüche
Die Teilnahme an Angeboten der vhs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Träger der vhs haftet bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit der Mitarbeitenden und Kursleitungen nach den Grundsätzen des kommunalen Schadensausgleichs. Für eingebrachtes Eigentum, Garderobe, Wertgegenstände, abgestellte Fahrzeuge und Fahrräder wird keine Haftung übernommen. Der Träger der vhs haftet für den sicheren Bauzustand nach § 836 BGB.
9. Schlussbestimmungen
Angaben zu Alter und Geschlecht sind für die Statistik. Die vhs darf Daten für die Durchführung des Vertrages erheben, speichern und verarbeiten. Die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, kann dem jederzeit widersprechen.
gültig ab 17.11.2025


