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Teilnahmebdingungen und Widerrufsbelehrung

 

 

Die Teilnahmežbedingungen wurden so überarbeitet, dass sie hoffentlich besser zu verstehen sind. Der Punkt innerhalb von Wörtern soll lange Worte visuell trennen. So können Menschen, die nicht gut lesen können, lange Begriffe besser erfassen.

Hinweis: Für die Abrechnung werden die Daten automatisiert verarbeitet, also digital erfasst und gespeichert.

1. Allgemeines

(1) Diese Teilnahmežbedingungen gelten für alle Angebote der Volksžhochžschule (vhs), auch für digitale Angebote.

(2) Für Studienžreisen (Fahrten) und Exkursionen ist die vhs Vermittlerin. Diese Angebote werden nur über Dritte erbracht.

(3) Die Anmeldung oder Kündigung muss in Textform (analog oder digital) erfolgen. Folgende Angaben werden gebraucht:

        Kursžnummer

        Kursžtitel

        Datum Kursžbeginn

        Vorname und Name Teilnehmer*in

        Adresse (Straße, Postžleitžzahl, Ort)

        Telefonžnummer

(4) Anmeldungen für Angebote in den Arbeitsžstellen können direkt dort schriftlich erfolgen oder gehen schriftlich an die vhs.

(5) Wenn von „Kurs“ gesprochen wird, sind alle Angebote gemeint.

(6) Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Angebot zu besuchen. Ausnahmen sind gekennzeichnet.

(7) Eine Unterrichtsžstunde (Ustd.) oder Unterrichtsžeinheit (UE) hat 45 Minuten.

(8) An gesetzlichen Feieržtagen bleibt die vhs geschlossen. Ausnahmen sind benannt. In den Schulžferien findet keine Beratung z.B. für Deutschžangebote oder AZAV-Maßnahmen statt.

(9) Die vhs hat Angebote im ganzen Landžkreis. Nicht alle Räume sind barrierežfrei. Melden Sie sich bitte vorher bei der vhs, wenn Sie einen barrierežfreien Zugang brauchen.

(10) Die vhs ist Gast in anderen Häusern. Bitte verlassen Sie die Räume so, wie Sie diese vorfinden möchten.

(11) Wir freuen uns über Ideen, Lob, Beschwerden und Kritik. Schicken Sie eine E-Mail an vhs@kreis-ni.de oder nutzen Sie das Formular auf unserer Webžseite.

(12) Die Sprache der Verträge ist deutsch.

 

2. Der Vertrag und die Teilžnahmežbescheinigung

(1) Die Ankündigungen und die Kursžbeschreibungen sind unverbindlich.

(2) Der Vertrag mit der vhs wird abgeschlossen, wenn die vhs nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht oder wenn die vhs den Vertragsžabschluss bestätigt.

(3) Online-Anmeldung

Die Angebote sind auf www.vhs-nienburg.de zu sehen. Dort können Sie sich direkt online anmelden. Sie erhalten automatisch eine Eingangsžbestätigung. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt später.

(4) Anmeldung per Post oder per E-Mail

Karten zur Anmeldung finden Sie im gedruckten Programm, im Haus der vhs in Nienburg, bei den Arbeitsžstellenžleitungen und auf unserer Webžseite. Schicken Sie diese oder einen Brief oder eine Postžkarte an die vhs, Rühmkorffžstraße 12, 31582 Nienburg oder ein Fax an 05021/967-639 oder eine E-Mail mit allen Informationen (siehe 1.3) an vhs@kreis-ni.de

(5) Ausnahmen bei der Anmeldung

- Es gibt Angebote ohne Anmeldung. Das steht direkt in der Kursžbeschreibung.

- Für manche Angebote gibt es andere Formulare. Diese sind auf der Webžseite der vhs oder liegen zusammen mit Infožmaterialien der vhs aus.

- Anmeldungen für Prüfungen oder Lehrgänge (zum Beispiel AZAV-Maßnahmen) sind nur in der vhs möglich. Bitte beachten Sie die Zeiten für Beratung und die Öffnungsžzeiten der vhs.

(6) Teilžnahmežbescheinigungen kosten 5,- €. Sie werden auf Wunsch und erst nach Zahlung ausgestellt. Es gibt Angebote, bei denen Sie automatisch eine Bescheinigung erhalten.

(7) Bereits ausgestellte Bescheinigungen können nur noch einmal ausgestellt werden, wenn die Daten durch gesetzliche Vorgaben noch gespeichert sind. Sie kosten 5,- €.

 

3. Wer schließt den Vertrag?

(1) Die Person, die die Anmeldung für sich oder Dritte vornimmt, schließt den Vertrag mit der vhs (siehe 3.2) und ist Vertragsžpartner*in. Wenn Dritte angemeldet werden, muss die anmeldende Person der vhs deren Vor- und Nachžnamen benennen.

(2) Alle Regelungen gelten für die Person, die den Vertrag abschließt und für die teilnehmende Person.

(3) Die vhs darf die Teilžnahme einer Person von persönlichen und/oder sachlichen Vorausžsetzungen abhängig machen.

(4) Wenn vorher eine Teilnahmežkarte oder Eintrittsžkarte ausgestellt wird, muss diese zum Angebot mitgebracht werden. Ist die Karte nicht vorhanden, kann die teilnehmende Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die bereits gezahlte Gebühr wird nicht erstattet.

 

4. Gebühr, Ermäßigung, Termin

(1) Für alle Informationen zum Angebot (Gebühr, Zusatzžkosten, Termin, Dauer) gilt das Datum der Anmeldung. Die Teilžnahme an Prüfungen kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

(2) Sie können die Kursžgebühr durch eine Einzugsžermächtigung oder durch Überweisung bezahlen. Die Kursžgebühr kann nicht bei der Kursžleitung bezahlt werden. Die gesamte Gebühr soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Es gibt keine zusätzliche Erinnerung oder Aufforderung. Kommt der Vertrag nicht zustande, wird die bereits gezahlte Gebühr vollžständig erstattet. Wenn Sie an einzelnen Terminen nicht teilžnehmen, gibt es für diese Termine keine anteilige Erstattung.

(3) Bei Zahlung per Lastžschrift müssen Sie pro Anmeldung jeweils eine eigene Einzugsžermächtigung ausstellen. Überweisen können Sie die Gebühr auf das Konto des Landžkreises Nienburg / Weser bei der Kreisžsparžkasse Nienburg:

        IBAN DE21 2565 0106 0000 3003 84

        BIC NOLADE21NIB

(4) Zusatzžkosten (zum Beispiel für Material oder/und Lebensžmittel), die nicht in der Gebühr enthalten sind, bezahlen Sie in bar bei der Kursžleitung.

(5) Angebote mit Abendžkasse sind eine Ausnahme. Bei Angeboten mit Abendžkasse muss die Gebühr bar vor Ort bezahlt werden. Eine Anmeldung ist dann nicht erforderlich. Bitte lesen Sie die Ankündigung genau.

(6) Mit einer Ehrenamtsžkarte oder einer JuLeiCa erhalten Sie eine Ermäßigung von 50 % auf die Gebühr (nicht aber auf die Zusatzžkosten, siehe 4.7), wenn Sie diese vor Kursžbeginn vorlegen.

(7) Zusatzžkosten, Material- oder Lebensžmittelžkosten können nicht ermäßigt werden.

(8) Kurse mit Zertifikat (z.B. Lehrgänge), Angebote mit bereits ermäßigter Gebühr und Bildungsžurlaube (BU) können nicht ermäßigt werden.

 

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Person das Angebot leitet, auch wenn diese in der Ankündigung genannt wird.

(2) Ort und Zeit von Präsenzžangeboten können durch die vhs aus einem sachlichen Grund in einem zumutbaren Umfang geändert werden.

(3) Eine Präsenzžveranstaltung kann durch die vhs aus sachlichem Grund online oder hybrid durchgeführt werden. Die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, kann in dem Fall den Vertrag kündigen.

(4) Beim Ausfall einzelner Unterrichtsžeinheiten oder Kursžtage können diese nachgeholt werden (z.B. bei Erkrankung der Kursžleitung oder höherer Gewalt). Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Gebühren werden bei Ausfall anteilig erstattet.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs

(1) Es müssen sich – wenn nicht anders angegeben – mindestens 7 Personen für ein Angebot anmelden.

(2) Die vhs kann vom Vertrag zurückžtreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Gebühr wird in dem Fall anteilig erstattet.

(3) Die vhs informiert die Person, die die Anmeldung voržgenommen hat und erstattet eine ggf. vorab gezahlte Gebühr.

(4) Die vhs kann den Vertrag kündigen, wenn die Gebühr für das Angebot nicht innerhalb von 10 Arbeitsžtagen nach Beginn eingegangen und eine Fristžsetzung zur Zahlung erfolgt ist.

(5) Die vhs kann den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 314 BGB kündigen.

Wichtige Gründe sind:

- Verhalten, dass der Kursžgemeinschaft schadet, insbesondere Störungen durch Lärm oder Geräusche sowie querulantisches Verhalten trotz vorheriger Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Leitung des Angebots,

- Ehržverletzungen aller Art

- Diskriminierungen

- Missbrauch des Angebots für parteižpolitische oder weltžanschauliche Zwecke oder Agitationen (Beeinflussungen) aller Art,

- beachtliche Verstöße gegen die Hausžordnung.

Statt einer Kündigung können Personen auch von einzelnen Veranstaltungsžeinheiten ausgeschlossen werden. Die vhs hat auch bei Ausschluss oder Kündigung aus wichtigem Grund Anspruch auf vollständige Zahlung der Gebühr.

 

7. Kündigung und Rücktritt durch die Person, die die Anmeldung ausgefüllt hat; Fristen

(1) Ist das (Lern-)Ziel des Angebots durch einen Mangel gefährdet, hat die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, die vhs über die oben genannten Kontaktždaten (siehe 2.4) darauf hinzuweisen. Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, kann die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Der Vertrag kann wegen unzumutbarer organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) gekündigt werden. In diesem Fall ist die Gebühr anteilig zu bezahlen.

(3) In der Gebühr enthaltene Materialien sind auf Kosten der Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, zurückžzužsenden. Oder: Materialien müssen bezahlt und können behalten werden.

(4) Rücktritte und Kündigungen müssen in Textžform und fristgerecht (siehe 7.8) erfolgen.

(5) Das Fernžbleiben vom Angebot ist weder Rücktritt noch Kündigung.

(6) Die Erklärung von Rücktritt oder Kündigung bei Leitungen des Angebots sind unwirksam.

(7) Über Ausnahmen in besonderen Härtežfällen entscheidet die vhs-Leitung.

(8) Fristen zu Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag

- grundsätzlich: bis 3 Arbeitsžtage vor Beginn

- bei Angeboten mit Getränken oder Lebensžmitteln: bis 5 Arbeitsžtage vor Beginn

- bei Angeboten am Wochenžende (WOE): bis 5 Arbeitsžtage vor Beginn

- bei Bildungsžurlauben: bis 10 Arbeitsžtage vor Beginn.

(9) Die volle Gebühr und alle Zusatzžkosten werden fällig, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.

(10) Abweichende Abmeldežfristen sind im Angebot benannt. Bei Nichtžeinhaltung der Fristen wird die volle Gebühr mit allen Zusatzžkosten fällig.

 

8. Schadensžersatzžansprüche

Die Teilnahme an Angeboten der vhs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Träger der vhs haftet bei Personen-, Sach- oder Vermögensžschäden nur bei grober Fahrlässigkeit der Mitarbeitenden und Kursžleitungen nach den Grundsätzen des kommunalen Schadensžausgleichs. Für eingebrachtes Eigentum, Garderobe, Wertžgegenstände, abgestellte Fahržzeuge und Fahržräder wird keine Haftung übernommen. Der Träger der vhs haftet für den sicheren Baužzustand nach § 836 BGB.

 

9. Schlussžbestimmungen

Angaben zu Alter und Geschlecht sind für die Statistik. Die vhs darf Daten für die Durchführung des Vertrages erheben, speichern und verarbeiten. Die Person, die die Anmeldung vorgenommen hat, kann dem jederzeit widersprechen.

 

gültig ab 17.11.2025