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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit gem. § 9b NBGG

Die Volkshochschule Nienburg/Weser ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den Rechtsvorschriften zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.vhs-nienburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten derzeit nur teilweise barrierefrei:

Auf der Webseite sind nicht alle PDFs UA-konform. Wir überarbeiten die PDFs aktuell. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, melden Sie dies bitte an vhs@kreis-ni.de

Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website gestoßen sein, melden Sie diese Mängel gerne. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren:
Volkshochschule Nienburg

Rühmkorffstraße 12

31582 Nienburg

Telefon: 05027 967 600

E-Mail: vhs@kreis-ni.de

 

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen. Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover
Telefon: 0511-120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt und basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.