Gesundheit Fernöstliche Gesundheitslehre
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Gesundheitsbildung und Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen fördern
die Teilnahme an Gesundheitskur-sen nach §20 SGB V.
In den Bereichen Bewegung / Entspan¬nung /¬Stress¬bewältigung kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Nicht alle angebotenen VHS-Kurse entsprechen den Erstattungskriterien der Krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbe¬ginn bei Ihrer Krankenkasse. Am Kurs¬ende können Sie eine Teilnahmebe¬scheinigung der VHS bei der Kurslei¬tung erhalten, die Sie bei Ihrer Kran¬kenkasse einreichen müssen. Die Kursgebühren können bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse refinanziert werden.
Gesetzliche Krankenkassen fördern
die Teilnahme an Gesundheitskur-sen nach §20 SGB V.
In den Bereichen Bewegung / Entspan¬nung /¬Stress¬bewältigung kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Nicht alle angebotenen VHS-Kurse entsprechen den Erstattungskriterien der Krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbe¬ginn bei Ihrer Krankenkasse. Am Kurs¬ende können Sie eine Teilnahmebe¬scheinigung der VHS bei der Kurslei¬tung erhalten, die Sie bei Ihrer Kran¬kenkasse einreichen müssen. Die Kursgebühren können bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse refinanziert werden.
Fernöstliche Gesundheitslehre
Gesundheitsbildung und Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen fördern
die Teilnahme an Gesundheitskur-sen nach §20 SGB V.
In den Bereichen Bewegung / Entspan¬nung /¬Stress¬bewältigung kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Nicht alle angebotenen VHS-Kurse entsprechen den Erstattungskriterien der Krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbe¬ginn bei Ihrer Krankenkasse. Am Kurs¬ende können Sie eine Teilnahmebe¬scheinigung der VHS bei der Kurslei¬tung erhalten, die Sie bei Ihrer Kran¬kenkasse einreichen müssen. Die Kursgebühren können bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse refinanziert werden.
Gesetzliche Krankenkassen fördern
die Teilnahme an Gesundheitskur-sen nach §20 SGB V.
In den Bereichen Bewegung / Entspan¬nung /¬Stress¬bewältigung kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Nicht alle angebotenen VHS-Kurse entsprechen den Erstattungskriterien der Krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbe¬ginn bei Ihrer Krankenkasse. Am Kurs¬ende können Sie eine Teilnahmebe¬scheinigung der VHS bei der Kurslei¬tung erhalten, die Sie bei Ihrer Kran¬kenkasse einreichen müssen. Die Kursgebühren können bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse refinanziert werden.