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Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub (BU) ist eine Beurlaubung vom Arbeitsplatz, die es Arbeitnehmer*innen ermöglichen soll, sich selbst kontinuierlich weiterzubilden, Neues – auch über den Arbeitsalltag hinaus – zu erlernen und altes Wissen wieder auf den aktuellen Stand zu bringen. Nach dem Niedersächsischen Bildungs­urlaubsgesetz (NBildUG) können Arbeit­nehmer*innen Veranstaltungen der politi­schen, beruflichen und allgemeinen Bildung nach ihrer freien Wahl besuchen. Einzige Voraussetzung: Die Veranstal­tungen müssen als Bildungsurlaub von der Agentur für Erwachsenen- und Wei­terbildung (AEWB) anerkannt sein. Während des Bildungsurlaubs erhalten Sie Ihre Lohn- bzw. Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebenden weiter. Die Veran-staltungskosten übernehmen Sie.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Einen Anspruch auf Bildungsurlaub ha­ben Arbeitnehmer*innen nach dem jewei­ligen Bildungsurlaubsgesetz des Bun­deslandes, in dem sich der Sitz des Ar­beitgebers befindet. Das NBildUG gilt für Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsplatz sich in Niedersachsen befindet und deren Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr besteht. Arbeitnehmer*innen im Sinne des Geset­zes sind Arbeiter*innen, Angestellte sowie die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten, und zwar sowohl in der privaten Wirt­schaft als auch im Öffentlichen Dienst. Beamte und Beamtinnen, Soldaten und Soldatinnen sowie Zivildienstleistende sind in der Regel nicht anspruchsbe­rechtigt – für sie gelten spezielle Sonder­urlaubsregelungen.

Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungsurlaub?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst fünf Arbeitstage im laufenden Kalenderjahr. Arbeiten Arbeitnehmer*innen regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche, so ändert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub entspre­chend. Wechseln Sie das Beschäftigungsver­hältnis, wird bereits vorher im laufenden Kalenderjahr genommener Bildungsur­laub auf den Anspruch angerechnet. Haben Sie Ihren Anspruch auf Bildungs­urlaub im vorangegangenen Jahr nicht ausgeschöpft, können Sie ihn im laufen­den Jahr noch geltend machen. Ein etwaiger Restanspruch aus dem vorletzten Jahr verfällt jedoch im laufen­den Kalenderjahr (§2 Abs. 6 Satz 1).

Wie beantragen Sie die Frei­stellung auf Bildungsurlaub?

Melden Sie sich mindesten sechs Wo­chen vor Kursbeginn für den von Ihnen ausgewählten Bildungsurlaub in der VHS an. Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin, die die Bildungsurlaubsnummer und das Aktenzeichen der Anerkennung der Veranstaltung durch die Agentur für Erwach­senen- und Weiterbildung enthält. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Ar­beitgeberin mindesten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit, dass Sie be­absichtigen, die Freistellung zu bean­spruchen. Dafür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung unter Beifügung der Anmeldebestätigung. Hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgebe­rin die rechtzeitig mitgeteilte Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung nicht spätestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich abgelehnt, so gilt der Bildungs­urlaub als bewilligt. Eine Ablehnung darf nicht aufgrund des Inhalts Ihrer Bildungsurlaubsveranstaltung geschehen. Nach Beendigung der Veranstaltung händigt Ihnen die VHS eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeit­geber / Ihrer Arbeitgeberin aus. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Lohn- bzw. Gehaltszahlung.

Alle BU-Veranstaltungen in unserem Programmheft sind in Niedersachsen anerkannt. Die Anerkennung unserer Bildungsurlaube für andere Bundesländer (z.B. Bremen) erfragen Sie bitte bei dem jeweiligen Ansprechpartner, der jeweili­gen Ansprechpartnerin.

Bei Bildungsurlauben ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, eine kostenfreie Abmeldung ist nur bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Diese muss schriftlich erfolgen.