Teilnahmebdingungen und Widerrufsbelehrung
Teilnahmebedingungen
Hinweis: Die Daten der Teilnehmenden werden zu Abrechnungszwecken automatisiert verarbeitet.
1. Allgemeines
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung (digital) durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die eine:n Dritte:n als Veranstalter:in und Vertragspartner:in ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldung und Kündigung) bedürfen der Textform (analog oder digital). Für jede Anmeldung, die nicht über die Webseite der vhs geschieht, werden folgende Daten benötigt:
Kursnummer
Thema und Beginn des Angebots
Name, Vorname
Straße, Postleitzahl, Ort
Telefon- / Mobilnummer
(4) Anmeldungen für Angebote in den Arbeitsstellen richten Sie bitte schriftlich an die jeweilige Arbeitsstellenleitung oder die vhs.
(5) Wenn von „Kurs“ die Rede ist, sind alle Angebotsarten gemeint, wenn nicht spezifiziert.
(6) Das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG), das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) und das Bildungszeitgesetz (Bremen) sind Grundlage der vhs-Arbeit.
(7) Das Mindestalter für die Teilnahme an Angeboten der vhs beträgt i. d. R. 16 Jahre, sofern nicht anders ausgeschrieben.
(8) Eine Unterrichtsstunde (Ustd.) bzw. Unterrichtseinheit (UE) hat 45 Minuten.
(9) An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt – es sei denn, es ist ausdrücklich vermerkt oder wird mit den Teilnehmenden innerhalb eines Angebots besprochen. In den niedersächsischen Schulferien findet keine Beratung für Deutschangebote und AZAV-Maßnahmen statt.
(10) Die vhs arbeitet flächendeckend im gesamten Kreisgebiet. Leider können wir nicht alle Unterrichtsräume barrierefrei anbieten. Wir sind jedoch bemüht, Angebote in geeignete Räume zu verlegen, wenn Sie sich im Vorfeld bei der vhs oder den Arbeitsstellen melden.
(11) Die vhs ist mit ihren Angeboten und im Besonderen den Arbeitsstellen zu Gast in Schulen und anderen Einrichtungen. Bewahren Sie daher das Inventar vor Beschädigungen, sorgen Sie für Sauberkeit und Ordnung und halten Sie die Rauchverbote ein.
(12) Um unsere Angebote ständig weiterentwickeln zu können, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Schreiben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden und Lob per E-Mail an vhs@kreis-ni.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite.
(13) Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag, Teilnahmebescheinigung
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Der Veranstaltungsvertrag kommt entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass eine 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Online-Anmeldung
Sie finden die Angebote auf www.vhs-nienburg.de und können sich mit wenigen klar benannten Ausnahmen direkt online anmelden. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung, auf die eine Anmeldebestätigung folgt.
(4) Anmeldung per Anmeldekarte
Anmeldekarten finden Sie am Ende des Programmheftes sowie in der Geschäftsstelle und auf unserer Webseite.
(5) Anmeldung per Brief (Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg) / per Fax (05021 / 967 - 639) / per E-Mail (vhs@kreis-ni.de)
(6) Ausnahmen bei der Anmeldung
- Wenn für Angebote keine Anmeldung erforderlich ist, ist dies direkt in der Ankündigung vermerkt.
- Für den Einbürgerungstest, Schulabschlüsse und Projekte (z.B. talentCAMPus) ist nur eine Anmeldung mit bestimmten Formularen möglich. Infos dazu finden Sie auf unserer Webseite oder die Formulare liegen aus.
- Die Anmeldung für eine Sprachprüfung sowie die Anmeldung für Schulabschluss-Lehrgänge ist nur vor Ort bei der zuständigen Person möglich. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.
(7) Teilnahmebescheinigungen werden auf Anfrage und nach vollständiger Zahlung der Gebühr i.H.v. 5,- € ausgestellt. Bescheinigungen sind bereits in der Gebühr enthalten bei Schulabschlüssen, bei Gesundheitskursen, die nach § 20 SGB V refinanzierbar sind, für Angebote für pädagogische Fachkräfte und falls dies in der Angebotsbeschreibung vermerkt ist. Diese werden nach Durchführung automatisch ausgegeben.
(8) Eine Reproduktion von Bescheinigungen ist nur möglich, sofern die Daten aufgrund gesetzlicher Vorgaben noch gespeichert sind. Die Gebühr beträgt 5,- €.
3. Vertragspartner:in und Teilnehmer:in
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der anmeldenden Person (Vertragspartner:in) begründet. Die anmeldende Person kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer:in) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmer:in bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die teilnehmende Person gelten sämtliche den/die Vertragspartner:in betreffenden Regelungen entsprechend.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Stellt die vhs Teilnahmekarten aus, sind diese von den Teilnehmenden mitzuführen. Geschieht das aus von dem:der Vertragspartner:in zu vertretenden Gründen nicht, kann der:die Vertragspartner:in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Gebühr entsteht.
4. Gebühr und Veranstaltungstermin, Ermäßigung
(1) Die Gebühr, mögliche Zusatzkosten, der Termin und die Dauer des Angebots ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung (digital oder analog) der vhs. Die Teilnahme an Prüfungen kann mit Zusatzkosten verbunden sein.
(2) Die Gebühr soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Kommt der Vertrag nicht zustande, wird die bereits entrichtete Gebühr in voller Höhe zurückerstattet. Bei Nichtteilnahme einzelner Terminen wird die Gebühr nicht anteilig erstattet.
(3) Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Lastschrift (pro Anmeldung muss eine separate Einzugsermächtigung ausgestellt werden) oder per Überweisung auf das Konto der Kreissparkasse Nienburg:
IBAN DE21 2565 0106 0000 3003 84
BIC NOLADE21NIB
(4) Zusatzkosten (z.B. für Material oder/und Lebensmittel), die nicht in der Gebühr enthalten sind, sind gesondert in bar bei der Kursleitung zu entrichten, nicht aber die Kursgebühr.
(5) Bei Angeboten ohne Voranmeldung und mit Tages-/Abendkasse ist die Kursgebühr direkt vor Ort in bar zu zahlen – bitte achten Sie auf die Ankündigung.
(6) Ermäßigung: Inhaber:innen der niedersächsischen Ehrenamtskarte oder der Juleica wird nach entsprechendem Nachweis vor Kursbeginn die Gebühr um 50 % ermäßigt.
(7) Zusatz- und Materialkosten sind nicht ermäßigungsfähig.
(8) Zertifikatskurse und Bildungsurlaube sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine:n bestimmte:n Dozent:in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines:einer Dozent:in angekündigt wurde.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem:der Vertragspartner:in zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern.
(3) Die vhs kann aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht dem:der Teilnehmer:in ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
(4) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung von Dozent:innen oder höher Gewalt), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer:innen beträgt – wenn nicht anders angegeben - 7 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird die Gebühr anteilig geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den:die Vertragspartner:in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Vertragspartner:in ohne Wert ist.
(3) Die vhs wird den:die Vertragspartner:in über die Umstände der Kündigung informieren und ggf. vorab entrichtete Gebühren erstatten.
(4) Wird die geschuldete Gebühr (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Angebotsbeginn entrichtet, kann die vhs eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann den Vertrag kündigen.
(5) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den:die Dozent:in, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem:der Dozent:in, gegenüber Vertragspartner:innen oder Beschäftigten der vhs,
- Diskriminierung von Personen
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs den:die Vertragspartner:in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Rücktritt durch den:die Vertragspartner:in, Abmeldefristen
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der:die Vertragspartner:in die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der:die Vertragspartner:in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Der:Die Vertragspartner:in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall ist die Gebühr anteilig zu zahlen. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den:die Vertragspartner:in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den:die Vertragspartner:in wertlos ist.
(3) In der Gebühr enthaltene Unterrichtsmaterialien sind auf Kosten des:der Vertragspartner:in zurückzusenden.
(4) Rücktritte und Kündigungen sind nur schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) an die vhs-Geschäftsstelle unter Beachtung der Fristen möglich.
(5) Das Fernbleiben vom Angebot gilt nicht als Abmeldung.
(6) Abmeldungen bei Kursleitungen sind unwirksam.
(7) Über Ausnahmen in besonderen Härtefällen entscheidet die vhs-Leitung.
(8) Fristen zu Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag
- grundsätzlich: bis drei Werktage vor Angebotsbeginn
- bei Koch- und Getränkeangeboten und allen Angeboten mit Lebensmitteln und Getränken: bis fünf Werktage vor Beginn.
- bei Wochenendveranstaltungen (WOE): zehn Tage vor Beginn.
- bei Bildungsurlauben: bis zwölf Werktage vor Beginn.
(9) Bei Nichteinhaltung der Abmeldefristen ist die volle Gebühr mit allen Zusatzkosten zu zahlen.
(10) Weitere Abmeldefristen:
Für Lehrgänge, Seminare mit Unterkunft und/oder Verpflegung, bei Studien- und Tagesreisen, bei IHK-Lehrgängen, AZAV-Angeboten, Prüfungen sowie Schulabschlüssen gelten gesonderte, angebotsbezogen genannte Bedingungen. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine entgeltfreie Stornierung grundsätzlich nicht möglich.
(11) Ist in der Ankündigung eine abweichende Abmeldefrist benannt, gelten die Absätze 8 bis 10 nicht. unwirksam.
8. Schadenersatzansprüche
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der vhs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Träger der vhs haftet bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeitenden und Kursleitungen nach den Grundsätzen des Kommunalen Schadensausgleichs. Für eingebrachtes Eigentum von Teilnehmenden sowie von Kursleitungen übernimmt der Träger der vhs keine Haftung; ebenso haftet er nicht für Garderobe und Wertge-genstände sowie abgestellte Fahrzeuge und Fahrräder. Unberührt bleibt die Haftung des Trägers der vhs als Grundstückseigentümerin für sicheren Bauzustand von Gebäuden nach § 836 BGB).
9. Schlussbestimmungen
Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der:Die Vertragspartner:in kann dem jederzeit widersprechen.
gültig ab 1. Januar 2025, Stand: 18.12.2024