Gesundheit Fernöstliche Gesundheitslehre
Gesundheitsbildung und Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen fördern
die Teilnahme an Gesundheitskur-sen nach §20 SGB V.
In den Bereichen Bewegung / Entspan¬nung /¬Stress¬bewältigung kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Nicht alle angebotenen VHS-Kurse entsprechen den Erstattungskriterien der Krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbe¬ginn bei Ihrer Krankenkasse. Am Kurs¬ende können Sie eine Teilnahmebe¬scheinigung der VHS bei der Kurslei¬tung erhalten, die Sie bei Ihrer Kran¬kenkasse einreichen müssen. Die Kursgebühren können bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse refinanziert werden.
Gesetzliche Krankenkassen fördern
die Teilnahme an Gesundheitskur-sen nach §20 SGB V.
In den Bereichen Bewegung / Entspan¬nung /¬Stress¬bewältigung kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Nicht alle angebotenen VHS-Kurse entsprechen den Erstattungskriterien der Krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbe¬ginn bei Ihrer Krankenkasse. Am Kurs¬ende können Sie eine Teilnahmebe¬scheinigung der VHS bei der Kurslei¬tung erhalten, die Sie bei Ihrer Kran¬kenkasse einreichen müssen. Die Kursgebühren können bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse refinanziert werden.
Fernöstliche Gesundheitslehre
Gesundheitsbildung und Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen fördern
die Teilnahme an Gesundheitskur-sen nach §20 SGB V.
In den Bereichen Bewegung / Entspan¬nung /¬Stress¬bewältigung kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Nicht alle angebotenen VHS-Kurse entsprechen den Erstattungskriterien der Krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbe¬ginn bei Ihrer Krankenkasse. Am Kurs¬ende können Sie eine Teilnahmebe¬scheinigung der VHS bei der Kurslei¬tung erhalten, die Sie bei Ihrer Kran¬kenkasse einreichen müssen. Die Kursgebühren können bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse refinanziert werden.
Gesetzliche Krankenkassen fördern
die Teilnahme an Gesundheitskur-sen nach §20 SGB V.
In den Bereichen Bewegung / Entspan¬nung /¬Stress¬bewältigung kann die Teilnahme an speziellen Kursen im VHS-Programm von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Nicht alle angebotenen VHS-Kurse entsprechen den Erstattungskriterien der Krankenkassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbe¬ginn bei Ihrer Krankenkasse. Am Kurs¬ende können Sie eine Teilnahmebe¬scheinigung der VHS bei der Kurslei¬tung erhalten, die Sie bei Ihrer Kran¬kenkasse einreichen müssen. Die Kursgebühren können bei regelmäßiger Teilnahme von Ihrer Krankenkasse refinanziert werden.
Klang Yoga im sanft fließenden Stil
ab Do. 21.04.2022, 17.00 Uhr
, Ort: GHS, Steyerberg
, Kursnummer: 22K3B030
Status:
Anmeldung auf Warteliste

Hatha-Yoga für Geübte
ab Do. 28.04.2022, 19.30 Uhr
, Ort: GHS, Landesbergen
, Kursnummer: 22F3B150
Status:
Anmeldung möglich
