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News-Artikel

Aktuelle Corona-Regelungen an der VHS

Erstellt von Stefanie Duensing |

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für den Besuch von Kursen und für Beratungstermine.

Ab dem 03.04.2022 gilt:

Entsprechend der aktuellen Gesetzgebung werden die meisten Coronamaßnahmen aufgehoben. Der Landkreis und wir als Volkshochschule nehmen jedoch gleichzeitig unser Hausrecht wahr, um angesichts des immer noch hohen Infektionsgeschehens präventive Maßnahmen umzusetzen.

Ab jetzt gelten daher für Kurse und im VHS-Gebäude diese Regelungen:

  • Im Gebäude der VHS (einschließlich Flure, WCs, Eingangsbereich) und in allen anderen Räumlichkeiten muss weiterhin eine FFP2-Maske bis zum Sitzplatz/bis zur Matte getragen werden.
  • Die Maske kann am Sitzplatz und bei der Ausübung von Bewegung/Sport abgenommen werden.
  • Abstandsregeln:
    - In den Gebäuden gilt der Abstand von 1,5m.
    - Im Kurs entfällt die Abstandsregelung.
  • 3-G- und ähnliche Regelungen:
    - In Beratungsgesprächen mit dem hauptamtlichen Personal gilt entsprechend der Vorgaben des Landkreises die 3-G-Regelung.
    - In allen Kursen einschließlich der Bewegungskurse entfallen die 3-G-Regelungen.
  • Es kann in Einzelfällen für ausgewählte Kurse noch abweichende Vorgaben geben. So findet beispielsweise das Repair Café unter den 3-G-Regeln statt, in Kursen mit Kindern (z.B. TalentCampus) werden in Anlehnung an die Vorgaben für die Schulen 3x wöchentlich Tests durchgeführt.
  • Achten Sie auf eine ausreichende Händehygiene: Waschen Sie sich regelmäßig mit Seife die Hände und fassen Sie sich nach Möglichkeit nicht ins Gesicht
  • Bleiben Sie bei Krankheitssymptomen bitte zu Hause und verständigen Sie die VHS.
  • Es wird regelmäßig gelüftet. Die VHS wird täglich nach dem Reinigungsstandard für Schulen gereinigt.

Bitte beachten Sie:

  • In den Räumlichkeiten, die von den Arbeitsstellen genutzt werden, gelten aufgrund des örtlichen Hausrechts ggf. andere Vorschriften. Fragen Sie im Zweifel bei den dort zuständigen Personen nach.
  • Als "geimpft" gelten: Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.
  • Als "genesen" gelten: Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Nach 6 Monaten gelten die Personen nicht mehr als Genesene und müssen Test oder eine Impfung nachweisen.
  • Als "getestet" gelten Personen durch Vorlage eines
    - PCR-Test: maximal 48 Stunden gültig
    - PoC-Antigen-Schnelltest (z.B aus einem Testzentrum oder durch Personal einer Apotheke): maximal 24 Stunden gültig
    - Selbsttest sind NICHT zulässig
  • als "geboostert" gelten Personen mit Nachweis ihrer 3. Impfung

Ansonsten gilt die jeweils aktuelle Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Die Hygienepläne für Kursleitungen und Teilnehmende finden Sie hier:


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